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   BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87   

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BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87 (https://dejure.org/1987,12719)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 9 B 329.87 (https://dejure.org/1987,12719)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 9 B 329.87 (https://dejure.org/1987,12719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels Aussicht auf Erfolg - Verlust des Verfolgungsschutzes durch Weiterreise in ein anderes Land - Wiedererlangung des im Erstaufnahmeland gewährten Verfolgungsschutzes - Bestehen des Verfolgungsschutzes im Erstaufnahmeland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87
    In seinem Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - (DÖV 1987, 785 = DVBl. 1987, 788 = InfAuslR 1987, 223, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der Senat unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Regelung des § 2 AsylVfG, einer Doppel- oder Zweitanerkennung Asylberechtigter entgegenzuwirken, in Fortführung seiner zu § 2 AsylVfG a.F. ergangenen Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - (BVerwGE 75, 181, vgl. ferner Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289) ausgeführt, daß die Gewährung von Verfolgungsschutz durch ein anderes Zufluchtsland gemäß § 2 AsylVfG den Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Anerkennung als Asylberechtigter auch dann entfallen läßt, wenn der in seinem Heimatstaat Verfolgte diesen Schutz durch freiwillige Weiterreise aufgegeben hat und auch nicht mehr in sein Zufluchtsland zurückkehren kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 2 AsylVfG a.F. entschieden, daß ein anderweitiger Verfolgungsschutz, der eine Anerkennung als Asylberechtigter ausschließt, bereits gegeben ist, wenn der politisch Verfolgte in einem anderen Staat - außer der Sicherheit vor Verfolgung und der Berechtigung zu einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt - eine wirtschaftliche Lebensgrundlage nach Maßgabe der im Aufenthaltsstaat bestehenden Verhältnisse gefunden hat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - a.a.O.; offengelassen für § 2 AsylVfG n.F. im Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - a.a.O.).

    Im Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - (BVerwGE a.a.O.) ist ausgeführt, daß Vor- und Nachfluchtgründe, die sich ihrem Wesen nach nicht voneinander unterscheiden, als einheitlicher Verfolgungsgrund anzusehen sind.

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87
    In seinem Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - (DÖV 1987, 785 = DVBl. 1987, 788 = InfAuslR 1987, 223, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der Senat unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Regelung des § 2 AsylVfG, einer Doppel- oder Zweitanerkennung Asylberechtigter entgegenzuwirken, in Fortführung seiner zu § 2 AsylVfG a.F. ergangenen Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - (BVerwGE 75, 181, vgl. ferner Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289) ausgeführt, daß die Gewährung von Verfolgungsschutz durch ein anderes Zufluchtsland gemäß § 2 AsylVfG den Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Anerkennung als Asylberechtigter auch dann entfallen läßt, wenn der in seinem Heimatstaat Verfolgte diesen Schutz durch freiwillige Weiterreise aufgegeben hat und auch nicht mehr in sein Zufluchtsland zurückkehren kann.

    Aus den vorstehenden Überlegungen ergibt sich, daß das Berufungsurteil nicht, wie der Kläger geltend macht, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - (BVerwGE 69, 289) abweicht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 2 AsylVfG a.F. entschieden, daß ein anderweitiger Verfolgungsschutz, der eine Anerkennung als Asylberechtigter ausschließt, bereits gegeben ist, wenn der politisch Verfolgte in einem anderen Staat - außer der Sicherheit vor Verfolgung und der Berechtigung zu einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt - eine wirtschaftliche Lebensgrundlage nach Maßgabe der im Aufenthaltsstaat bestehenden Verhältnisse gefunden hat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - a.a.O.; offengelassen für § 2 AsylVfG n.F. im Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87
    Das Berufungsgericht hat, anders als die Beschwerde vorträgt, insbesondere nicht dadurch das Gesamtergebgebnis des Verfahrens außer acht gelassen, daß es bei seiner Beweiswürdigung zur Lage des Klägers in Mexiko von einem aktenwidrigen Sachverhalt, nämlich von einer in Wahrheit mit einem anderen Inhalt gegebenen Auskunft des mexikanischen Innenministeriums, ausgegangen ist (vgl. dazu Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87
    In seinem Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - (DÖV 1987, 785 = DVBl. 1987, 788 = InfAuslR 1987, 223, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der Senat unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Regelung des § 2 AsylVfG, einer Doppel- oder Zweitanerkennung Asylberechtigter entgegenzuwirken, in Fortführung seiner zu § 2 AsylVfG a.F. ergangenen Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - (BVerwGE 75, 181, vgl. ferner Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289) ausgeführt, daß die Gewährung von Verfolgungsschutz durch ein anderes Zufluchtsland gemäß § 2 AsylVfG den Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Anerkennung als Asylberechtigter auch dann entfallen läßt, wenn der in seinem Heimatstaat Verfolgte diesen Schutz durch freiwillige Weiterreise aufgegeben hat und auch nicht mehr in sein Zufluchtsland zurückkehren kann.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83

    Asylverfahren - Asylberechtigter - Rechtsstellung - Anerkennung - Vorübergehender

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87
    Denn verliert der Verfolgte den zugesagten Schutz in diesem Erstaufnahmeland wieder, so steht fest, daß er hier eben nur eine vorübergehende und nicht eine endgültige Sicherheit vor Verfolgung gefunden hatte, wie es für die Anwendbarkeit des § 2 AsylVfG erforderlich ist (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 71.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 3 = DVBl. 1985, 239).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 14737.82

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen des Beweisangebotes

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87
    Für die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge betreffend eine unterlassene Zeugenvernehmung gemäß § 373 ZPO i.V.m. § 98 VwGO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Darlegung notwendig, welche Tatsachen Gegenstand der Vernehmung hätten sein sollen, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen des Zeugen im einzelnen zu erwarten waren und inwiefern das Ergebnis einer solchen Beweisaufnahme zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. etwa Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 14737.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 6).
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